AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vorträge, Seminare und Schulungen

Vorbemerkung zu SEMINARE KÖNIG ZELLER

SEMINARE KÖNIG ZELLER ist keine eigenständige Firma, sondern eine Kooperation von Alfred König, König Konzept, 81827 München und Erich Zeller, mediendruck rhein-neckar, 69151 Neckargemünd. Verantwortlicher Ansprechpartner für die Durchführung einer Veranstaltung, Ausfertiger der Rechnung für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung und damit auch steuerlich verantwortlich sind somit entweder Alfred König oder Erich Zeller.
In diesem Sinn ist die Formulierung SEMINARE KÖNIG ZELLER im Folgenden zu verstehen.

Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen unserer Vorträge, Seminare und Schulungen liegen diese
Geschäftsbedingungen zu Grunde. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von SEMINARE KÖNIG ZELLER schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche
gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche
Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von SEMINARE KÖNIG
ZELLER.

Anmeldung, Teilnahme und Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, bieten wir unsere Vorträge, Seminare und Schulungen nach
fest vereinbarten Entgelten oder nach vereinbarten Stundensätzen an. Sie können sich
telefonisch oder schriftlich und im Internet anmelden. Sie erhalten von uns umgehend eine
Anmeldebestätigung. Dies ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung über 25 % der Seminarkosten
(Anzahlung). Diese Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Die Restsumme ist
spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn fällig. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare
begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Wir behalten uns in Einzelfällen vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
zum Beginn der Veranstaltung die Teilnahmegebühr nicht entrichtet wurde. Bei
Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt des eingetretenen
Zahlungsverzugs an Zinsen aus dem offen stehenden Betrag in Höhe des aktuellen
Dispositionskredit-Zinssatzes unseres Bankinstituts zu berechnen. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch uns ist zulässig. Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung ein.

Absagen
Für alle Seminare und Schulungen gilt: Sie können Ihre Anmeldung bis 60 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei widerrufen. Bei einer Stornierung der Teilnahme zwischen 60
und 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erhebt SEMINARE KÖNIG ZELLER 25 % der
Teilnahmegebühr (abgegolten mit der geleisteten Anzahlung), innerhalb von 30 Tagen bis 20
Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr. Dabei wird der Tag des
Seminarbeginns nicht mitgerechnet. Danach, oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers,
stellen wir die volle Seminargebühr in Rechnung. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren
Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei
Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem
Ausfall des Referenten), sowie Änderungen von Terminen oder Durchführungsorten vor. Bei
einer Absage bzw. unabdingbaren Änderungen durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen
anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit
einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende
Ansprüche bestehen nicht. Sie sind berechtigt, an Ihrer Stelle einen geeigneten
Ersatzteilnehmer zu entsenden.
Wenn Sie uns für Vorträge buchen, gelten obige Ausführungen für Absagen sinngemäß

Datenerfassung und -nutzung
Sie erteilen hiermit Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen der
vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen
Daten durch SEMINARE KÖNIG ZELLER. Des Weiteren darf SEMINARE KÖNIG ZELLER die aus
der Geschäftsbeziehung mit Ihnen erhaltenen Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes für
geschäftliche bzw. werbliche Zwecke verwenden.

Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der
Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der
Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in
irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert,
insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet
oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Eingetragene Warenzeichen: Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns
erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.

Haftung und Gewährleistung
Die Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren und Vorträgen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Reisekoordination sowie Zimmerbuchungen am Veranstaltungsort liegen in der
Verantwortung des Teilnehmers.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den
Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe
zwingend gehaftet wird.

Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel
Für diesen Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Zustandekommen der Geschäftsbeziehung unwirksam oder
undurchführbar werden, beispielsweise weil sie bereits bei Vorlage von der allgemeinen
Rechtsprechung abgewichen sind oder wegen geänderter Gesetze eine Modifikation notwendig
wird, bleibt davon die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommt, die der Auftraggeber und die SEMINARE KÖNIG ZELLER mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Ausführungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.